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Text gilt ab: 01.04.2009
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2038.3.5-K

Beurlaubung von Studierenden nach Beendigung der fachlichen und pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Februar 2009, Az. IV.5-S 7032-4.84 031

(KWMBl. S. 119)


1.
Die Leitung der Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern kann die Studierenden nach Beendigung der pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, frühestens ab dem 20. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin.
2.
Die Leitung der Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern kann die Studierenden nach Beendigung der fachlichen Abschlussprüfung, frühestens ab dem 20. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Der letzte Schultag ist zugleich der Zeugnistermin.
3.
Die Bekanntmachung tritt am 1. April 2009 in Kraft.
Kufner
Ministerialdirigent