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PrüfBek
Text gilt ab: 01.10.2008

1.   Aufgaben der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern

Die Prüfung der Sparkassen ist wesentlicher Bestandteil der Sparkassenaufsicht. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern (Art. 22 Abs. 2 SpkG) nimmt insoweit Aufgaben der Sparkassenaufsichtsbehörden wahr.