Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2009

4.   Anschriften

Die Anschriften und die Amtsbezirke der konsularischen Vertretungen ergeben sich aus dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Verzeichnis der konsularischen Vertretungen und anderer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland, das mindestens jährlich als Beilage zum Bundesanzeiger erscheint. Die Anschriften sind auch im Internet-Angebot des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de aufgeführt. Wegen der konsularischen Vertretungen in Bayern wird auf die von der Bayerischen Staatskanzlei herausgegebene Liste des im Freistaat Bayern akkreditierten Konsularkorps verwiesen, die auch bei den Oberlandesgerichten aufliegt.