Inhalt

AufgJWD
Text gilt ab: 01.04.2009

3.   Sicherheits- und Ordnungsdienst, Sitzungsdienst, Vorführdienst

3.1   Sicherheits- und Ordnungsdienst

Die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes sorgen für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den dazu gehörenden Bereichen, insbesondere durch Videoüberwachung, Sicherheitsrundgänge und Personenkontrollen (auch unter Einsatz von Sicherheitsschleusen).

3.2   Sitzungsdienst

Der den Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes obliegende Sitzungsdienst umfasst die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen - auch außerhalb der Gerichtsstelle - einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen der/des Vorsitzenden, bei deren/dessen Abwesenheit oder Verhinderung erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss.

3.3   Vorführdienst

Der von den Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes zu tätigende Vorführdienst umfasst

3.3.1  

die Vorführung und Beaufsichtigung von Gefangenen nach Maßgabe der Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien der Justiz und des Innern über den Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 5. Februar 1985 (JMBl S. 41) in der jeweils geltenden Fassung;

3.3.2  

darüber hinaus die Bewachung plötzlich erkrankter Gefangener auch außerhalb des Justizgebäudes, solange bis die Bewachung durch die zuständigen Kräfte des Justizvollzugsdienstes übernommen wird;

3.3.3  

die zwangsweise Vorführung von Personen, insbesondere einer Zeugin/eines Zeugen oder einer Partei, auf Anordnung des Gerichts, soweit damit nicht eine Gerichtsvollzieherin/ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird.