Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2008

11. Inkrafttreten, Dauer

11.1 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.

11.2 

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2008/09. Der Eintritt in den Schulversuch ist letztmalig zum Schuljahr 2011/12 möglich.