Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008

1. Geltungsbereich

Der Bayerische Leihverkehr dient der allgemeinen und gleichmäßigen Versorgung aller Einwohner des Freistaates Bayern mit Literatur und Information. Er ist eine Gemeinschaftseinrichtung der wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken in Bayern zur Vermittlung und Lieferung von Medien, unabhängig von der physischen Form. Der Leihverkehr dient wissenschaftlichen und beruflichen Zwecken, der Aus- und Fortbildung, sowie der persönlichen Weiterbildung.