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Text gilt ab: 04.02.2020
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2038.3.5-K

Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Februar 2008, Az. III.10-5 S 4020-PRA.2516

(KWMBl. S. 36)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse vom 15. Februar 2008 (KWMBl. S. 36), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 95) geändert worden ist

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) unterscheidet zwischen Latinum und Graecum, ausreichenden Kenntnissen, einer fremdsprachlichen Qualifikation (selbstständige Sprachverwendung), gesicherten Kenntnissen, Kenntnissen, Grundkenntnissen sowie Kenntnissen und Fertigkeiten in einer Fremdsprache. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden: