Inhalt

Text gilt ab: 17.07.2007

7. Stundenanrechnungen, Vergütungen

7.1 

Die im staatlichen Schuldienst tätigen Vorsitzenden und Mitglieder von Lehrplankommissionen erhalten in der Regel eine Anrechnung auf ihre Unterrichtspflichtzeit. Über die Zahl der Anrechnungsstunden entscheidet das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Rahmen seines Budgets. Die Abteilungen des Staatsinstituts können alternativ auch eine angemessene finanzielle Vergütung gewähren.

7.2 

Bei Mitgliedern aus dem nichtstaatlichen Schuldienst werden die Schulträger gebeten, entsprechend Nr. 7.1 zu verfahren.

7.3 

Für die nicht im Schuldienst stehenden Mitglieder der Lehrplankommissionen ist die Tätigkeit in den Lehrplankommissionen ehrenamtlich; sofern sie diese Tätigkeit weder im Rahmen ihres Hauptamtes ausüben noch ihnen dafür eine Entlastung im Hauptamt gewährt wird, können sie eine Vergütung erhalten.