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Text gilt ab: 26.02.2006
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Verfahren und Termin:

Über die Zulassung von Modellversuchen entscheidet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Anträge auf Modellversuche, die noch zum Wintersemester 2006/2007 beginnen sollen, müssen bis zum 2. Mai 2006, Modellversuche, die zum Wintersemester 2007/2008 beginnen, sollen bis zum 1. Februar 2007 von den Hochschulleitungen unmittelbar an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Referat III.1) mit Abdruck an das Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Erhard
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Dr. Friedrich Wilhelm Rothenpieler
Ministerialdirektor