Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2007

1.   Allgemeines

1.1  

Die Nutzung von Angeboten im World-Wide-Web (WWW-Dienst) sowie das Senden und Empfangen von E-Mails (E-Mail-Dienst) gehören mittlerweile zu den nicht mehr hinweg zu denkenden Arbeitsmitteln in der täglichen Verwaltungspraxis. Im Rahmen der dienstlichen Aufgabenerfüllung dienen sie insbesondere der Förderung effizienter interner und externer Kommunikationsbeziehungen sowie einer breiten und beschleunigten Informationsbeschaffung. Angesichts der allgemeinen Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste sind allerdings auch Kontrollen nötig, um den Anforderungen an eine sichere Datenverarbeitung Rechnung zu tragen und einem möglichen Missbrauch nachgehen zu können, ohne dass gleichzeitig die schutzwürdigen Interessen der Nutzer verletzt werden. Um die Nutzung des WWW-Dienstes und des E-Mail-Dienstes auch für private Zwecke nicht generell und umfassend auszuschließen, ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese Rahmenvorgaben im Sinne eines Grundschutzes beachtet werden.

1.2  

Für das Bayerische Behördennetz, zu dem das Netz der bayerischen Justiz gehört, ist ein Internetzugang eingerichtet worden. Soweit die Beschäftigten der bayerischen Justiz zur Nutzung der Dienste des Internet berechtigt sind, können sie mit externen Stellen elektronisch kommunizieren.
Da im Internet von sich aus grundsätzlich keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit der übertragenen Daten und der Kommunikation sowie zur Authentizität der Kommunikationspartner vorgesehen sind, müssen die Nutzer des Internet die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes selbst treffen.
Die für die Nutzung des Internet in der bayerischen Justiz notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wurden technisch realisiert und werden bei Änderungen der technischen Standards angepasst. Diese Maßnahmen gewährleisten das notwendige Sicherheitsniveau allerdings nur, wenn sie gemäß den nachfolgenden Regelungen konsequent und gewissenhaft in der täglichen Arbeit durch jeden Einzelnen angewendet werden. Daher sind die Kenntnis und Einhaltung der nachfolgenden Regelungen durch jeden nutzungsberechtigten Beschäftigten eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherheit dieses neuen Kommunikationsmittels und der IT-Infrastruktur der bayerischen Justiz.
Die Vernetzung der Arbeitsplätze bringt erhebliche Vorteile für die tägliche Arbeit. Sie birgt aber auch Risiken, die durch technische Sicherheitsvorkehrungen allein nicht beseitigt werden können, sondern die Mitwirkung der Beschäftigten erfordern.
Jede Missachtung und Nichteinhaltung dieser Regelungen gefährdet nicht nur die auf dem jeweiligen IT-System unmittelbar verarbeiteten Daten, sondern alle Daten in der Behörde, gegebenenfalls sogar auch Daten der anderen an das Justiznetz angebundenen Behörden.