Inhalt

VerpflO
Text gilt ab: 01.01.2008

3. Beschaffung und Verwaltung der Lebensmittel

3.1 Beschaffung

3.1.1 

Die Lebensmittel sind rechtzeitig und nach den Grundsätzen sparsamer und wirtschaftlicher Hauhaltsführung zu beschaffen. Die Belange des Umweltschutzes sind hierbei zu beachten. Aufwendige und umweltschädliche Verpackungen sind zu vermeiden. Nach Möglichkeit sind Großgebinde zu beschaffen. Die Bildung von Einkaufsgemeinschaften ist anzustreben.

3.1.2 

Grundsätzlich sind die von den Betrieben der Arbeitsverwaltung produzierten Lebensmittel zu beziehen.

3.1.3 

Bei Eingang einer Lieferung ist zu prüfen, ob die Lebensmittel nach Art, Menge und Güte der Bestellung entsprechen. Das Ergebnis der Prüfung ist auf dem Lieferschein oder der Rechnung zu vermerken. Ergeben sich Beanstandungen, so ist, falls eine Abnahme nicht überhaupt verweigert wird, unverzüglich Mängelrüge zu erheben.

3.2 Verwaltung

Der Lebensmittelbestand ist durch Dokumentation der Zu- und Abgänge jederzeit nachzuweisen.