Inhalt

Text gilt ab: 06.09.2006

3.   Datensatz und Datenaustausch

3.1  

Die für die Erfassung, Speicherung und Auswertung zulässigen Personal- und Stellendaten sind in der jeweils gültigen Fassung der als Anlage beigefügten Verfahrensbeschreibung für DIAPERS-GX zur datenschutzrechtlichen Freigabe nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) abschließend aufgeführt.

3.2  

Die in dem Verfahren DIAPERS-GX gespeicherten Daten werden mit Daten aus anderen EDV-Verfahren nur verknüpft, wenn hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat getroffen wurde.