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Text gilt ab: 01.01.2005
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631-WK

Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 6. Dezember 2004, Az. A 2-M 2013-8/43 468

(KWMBl. I S. 492)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung vom 6. Dezember 2004 (JMBl. S. 492)

I.
Für den Vollzug der Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in der jeweils geltenden Fassung wird nach dem Stand vom 01.01.2005 festgestellt:
1.
Die nachstehend aufgeführten Dienststellen sind dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sinne der VV-BayHO unmittelbar nachgeordnet:
Staatliche Universitäten
Universitätsklinika
(ohne Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München)
Deutsches Herzzentrum München
Staatliche Fachhochschulen
Zentrum für Hochschuldidaktik der bayerischen Fachhochschulen
Virtuelle Hochschule Bayern
Staatliche Forschungsanstalt für Gartenbau Weihenstephan
Generaldirektion der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns
Bayer. Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung
Akademien der Bildenden Künste München und Nürnberg
Hochschule für Musik und Theater München
Hochschule für Musik Würzburg
Hochschule für Fernsehen und Film München
Bayer. Theaterakademie „August Everding“ im Prinzregententheater
Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen
Walhallaverwaltung beim Staatlichen Hochbauamt Regensburg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege in München
Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München
Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater
Bayerische Staatsoper
Bayerisches Staatsschauspiel
Staatstheater am Gärtnerplatz
Bayerische Staatsbibliothek
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Orff-Zentrum München Staatsinstitut für Forschung und Dokumentation
Internationales Künstlerhaus Villa Concordia in Bamberg
2.
Zentral- und Mittelbehörden im Sinne der VV-BayHO sind die vorstehend unter Nr. 1 aufgeführten Dienststellen.
3.
Untere Dienststellen im Sinne der VV-BayHO sind alle übrigen, dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nachgeordneten Dienststellen.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 26. Oktober 1984 Az.: V/8 - 1/119 569 (KMBl I S. 649) für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst außer Kraft.
Ulrich Wilhelm
Ministerialdirektor