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Text gilt ab: 01.11.2006
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Ermächtigung der dem Staatsministerium der Finanzen nachgeordneten Behörden zu außergerichtlichen Anerkenntnissen und zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche (AußergerichtlAnerkVerglBek)

FMBl. 2003 S. 269


600–F
Ermächtigung der dem Staatsministerium
der Finanzen nachgeordneten Behörden zu außergerichtlichen Anerkenntnissen
und zum Abschluss außergerichtlicher Vergleiche (AußergerichtlAnerkVerglBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen
vom 18. August 2003 Az.: 46 - O 1432 - 002 - 21 946/02,
geändert durch Bekanntmachung vom 4. September 2006 (FMBl S. 184)