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Text gilt ab: 01.11.1986

1. Nutzung von Luftbildern

Luftbilder mit ihrem umfassenden Informationsgehalt sind ein modernes und vielseitiges Hilfsmittel für die öffentliche Verwaltung. Sie eignen sich zur Beobachtung und Dokumentation langfristiger Entwicklungen, wenn die Befliegung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird. Luftbilder finden insbesondere Verwendung in den Bereichen
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Landesentwicklung und Raumbeobachtung
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Umweltschutz und Umweltdokumentation
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Landes‑ und Katastervermessung
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Landwirtschaft
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Forstwirtschaft
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Flurbereinigung
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Wasserwirtschaft
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Bauleitplanung
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Straßenbau
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Geologie und Bodenkunde
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Archäologie und Denkmalschutz
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Statistik.