Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2008

§ 9
Zusammenarbeit

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren und seine Hauptpersonalräte treten bei Bedarf zu gemeinsamen Besprechungen zusammen. Hierbei werden bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Dienstvereinbarung und über die Anwendung und Einführung von VEMAGS – Verfahrensmodul – im Geiste dieser Vereinbarung entsprechende Einzelproblemlösungen herbeigeführt.