Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2007

1.   Allgemeines

Mit dem zum 1. Juni 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26. März 2007 (BGBl I S. 358) wurden alle im Zusammenhang mit der Zulassung sowie der Rücknahme und dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung und der Führung des Rechtsanwaltsverzeichnisses unmittelbar auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Damit entfällt eine Mitwirkung der Justizverwaltung in diesen Angelegenheiten.