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KoordR
Text gilt ab: 01.10.2007

1.   Krisenorganisation der Ministerien

Bei der Bewältigung großräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse fallen für die betroffenen Staatsministerien in der Regel vielfältige Aufgaben an. Dies sind insbesondere
Einholung von Informationen über die Lage,
Unterstützung nachgeordneter Behörden,
überörtliche Anforderung und Heranführung von Ressourcen,
grundsätzliche Entscheidungen zur Vorgehensweise,
Kontakte mit Bund, Ländern, Nachbarstaaten und Europäischer Union,
Koordinierung der Maßnahmen nachgeordneter Behörden,
Zusammenarbeit mit Organisationen auf Landesebene,
Information des Bayerischen Landtags, der Staatskanzlei und der Mitglieder der Staatsregierung,
Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Ressorts und sonstigen beteiligten Stellen,
Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Um diese Aufgaben zeit- und sachgerecht erledigen zu können, bedarf es in jedem Staatsministerium einer besonderen Organisationsform, dem „Arbeitsstab zur Bewältigung großräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse“.
Die Staatsministerien richten einen solchen Arbeitsstab ein. Über Struktur und personelle Besetzung entscheiden die Staatsministerien in Anlehnung an den als Anlage 1 beigefügten Vorschlag. Die aus dieser Struktur resultierenden Aufgaben der einzelnen Mitglieder bzw. Arbeitsbereiche im Arbeitsstab sind ergänzend in Anlage 2 beschrieben.
Die personelle Besetzung (mindestens zweifach) des Arbeitsstabs ist konkret vorzuplanen. Es ist sicherzustellen, dass alle Funktionen bzw. Arbeitsbereiche jederzeit kurzfristig besetzt werden können.
Der Arbeitsstab ist als Krisenreaktionsinstrument eines Staatsministeriums bei Gefährdungslagen einzusetzen, die in Eigenverantwortung eines Ressorts unterhalb der Schwelle eines koordinierungsbedürftigen Ereignisses im Sinn der Nr. 2 bewältigt werden können.
Wird ein Arbeitsstab einberufen, sollen die nachgeordneten Behörden, die von der jeweiligen Gefährdungslage bzw. dem jeweiligen Ereignis möglicherweise betroffenen Staatsministerien und ggf. die Staatskanzlei hierüber sowie über die Erreichbarkeit des Arbeitsstabs informiert werden.