Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2005
Fassung: 04.05.2000
§ 4
Organe
(1) Organe der Virtuellen Hochschule Bayern sind
1.
das Präsidium,
2.
der Geschäftsführer,
3.
die Mitgliederversammlung,
4.
die Programmkommission.
(2) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Organe nach Abs. 1 die Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes entsprechend.