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VermGeoLEV/4. QE
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 08.10.2012
§ 10
Prüfung
Die Große Staatsprüfung für die fachlichen Schwerpunkte Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsabschnitt.