Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2007

1. Präambel

1Der Beirat übernimmt die Aufgaben des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern. 2Der Auftrag des Hauptausschusses hinsichtlich der Eingliederung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg als eigenständiges Gremium ist historisch erfüllt.