Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007

2. Aufgaben

2.1 

Das „Haus des Deutschen Ostens“ hat die Aufgabe,

2.1.1 

als Kultur-, Bildungs- und Begegnungseinrichtung im Sinn des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) den Beitrag der früheren deutschen Staats- und Siedlungsgebiete im Osten und Südosten Europas zur gemeinsamen deutschen Kultur zu pflegen und fortzuentwickeln,

2.1.2 

in Bereichen mit europapolitischem Bezug tätig zu werden und damit eine Brückenfunktion für das Verhältnis des Freistaates Bayern insbesondere zu Ostmitteleuropa und Osteuropa wahrzunehmen,

2.1.3 

deutsche Minderheiten in ihren Heimatländern beim Erhalt ihrer kulturellen Identität zu unterstützen und dadurch ihre Rolle als Mittler der Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und seinen östlichen Nachbarn zu stärken,

2.1.4 

Veranstaltungen gemäß § 96 BVFG selbst oder in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltungsträgern durchzuführen,

2.1.5 

die Vermittlung der Kenntnisse über Ostmittel- und Osteuropa im Bereich der Erwachsenen-, Hochschul- und Jugendbildung zu unterstützen und zu stärken,

2.1.6 

als Fördereinrichtung Verbände, Einrichtungen und Einzelmaßnahmen nach § 96 BVFG im In- und Ausland zu unterstützen.

2.2 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kooperiert das „Haus des Deutschen Ostens“ mit einschlägigen Einrichtungen und Institutionen im In- und Ausland.