Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2006

A. Ziel und Anwendungsbereich

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Die Landeskartellbehörde kann Kartellteilnehmern, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduzieren. Die Bonusregelung legt die Voraussetzungen fest, unter denen Erlass oder Reduktion der Geldbuße erfolgen. Die Bonusregelung findet auf Beteiligte (natürliche Personen, Unternehmen und Unternehmensvereinigungen) an Kartellen (insbesondere Absprachen über die Festsetzung von Preisen oder Absatzquoten sowie über die Aufteilung von Märkten und Submissionsabsprachen) - im Folgenden: Kartellbeteiligte - Anwendung.
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Für eine vertrauliche Kontaktaufnahme – gegebenenfalls anonym über einen Rechtsanwalt – stehen die Mitarbeiter der Landeskartellbehörde (Tel.: 089/2162-0) zur Verfügung.