Inhalt

Text gilt ab: 02.11.2009

2. Organisation und Ablauf des Untersuchungsverfahrens

2.1 Milchprüfring

Der Milchprüfring entnimmt die Bestandsmilchproben und stellt sie in seinem Zentrallabor bereit.

2.2 Untersuchungsstellen

Die Untersuchungen werden im Analyse- und Diagnostikzentrum des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und im Zentralinstitut des TGD in Grub durchgeführt (Untersuchungsstellen).
Die Untersuchungsstellen legen in Absprache mit dem Milchprüfring den Zeitpunkt der Probeentnahmen fest und übernehmen die Bestandsmilchproben vom Zentrallabor des Milchprüfrings.
Die Untersuchungsstellen teilen den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle nicht negativen Untersuchungsergebnisse unverzüglich mit (Einzelbefunde).
Der Datenaustausch zwischen dem Milchprüfring und den Untersuchungsstellen erfolgt über einen EDV-gestützten Datenverbund.

2.3 Kreisverwaltungsbehörden

Die Kreisverwaltungsbehörden
veranlassen die Ziehung von zwei oder mehr Sammelmilchproben in Beständen mit mehr als 100 laktierenden Kühen, wobei keine der Teilproben die Milch von mehr als 100 Tieren enthalten darf;
veranlassen zeitnah die Ziehung einer neuen Tankmilchprobe, wenn die vom Milchprüfring gezogene Probe nicht beurteilt war (Probefehler);
veranlassen nach dem Bekanntwerden nicht negativer Ergebnisse von Tankmilchuntersuchungen die zeitnahe Ziehung und Untersuchung von Einzelblutproben;
ermitteln in den Betrieben, die nicht zeitgerecht untersucht worden sind, den Grund für die Verzögerung und entnehmen gegebenenfalls die notwendigen Proben;
dokumentieren in geeigneter Weise die Untersuchungsbefunde und ‑daten, sodass der Brucellose- beziehungsweise Leukosestatus der Rinderbestände jederzeit überprüfbar und nachweisbar ist.