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Text gilt ab: 26.03.2002

III. 

Die RAS-Verm, Ausgabe 2001, sind als grundlegendes Regelwerk anzusehen und dienen der Koordinierung sämtlicher Straßenvermessungsaktivitäten. Sie regeln unter Beachtung der sich weiter entwickelnden Verfahren der Vermessungstechnik die speziellen vermessungstechnischen Anforderungen im Straßen- und Verkehrswesen.