Inhalt

Text gilt ab: 31.01.2017

2. Anwendung

1Die TL Fug-StB 15 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen. 2Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.