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Text gilt ab: 30.06.2016

5. Außerkrafttreten

1Die „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“, Ausgabe 2010 (RAP Stra 10) sind nicht mehr anzuwenden. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 9. November 2010 (AllMBl. S. 404) wird aufgehoben.