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Text gilt ab: 01.04.2016

1. Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele

1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit den Anlagen 1a und 2a BayNat2000V. 2Die gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele (Stand 19. Februar 2016) sind behördenverbindliche Grundlage für den Verwaltungsvollzug und dienen als Arbeitshilfe für die Erstellung von Managementplänen.