Inhalt

Text gilt ab: 15.02.1986

0. Anlass

Auf Grund der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) hat sich die Stellung der gemeindlichen Landschaftsplanung zur Bauleitung geändert (vgl. Neufassung vom 10. Oktober 1982 BayRS 791-1-U). Sollte früher die Landschaftsplanung als Grundlage der Bauleitplanung dienen, so ist sie jetzt als deren Bestandteil in die Rechtvorschriften und das Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung eingebunden und nimmt an deren Rechtwirkungen teil.
Die Änderung der rechtlichen Grundlagen und die Erfahrungen der Praxis waren Anlass für die nachfolgenden Hinweise zum Zusammenwirken von Landschaftsplanung und Bauleitplanung.