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Inhaltsverzeichnis
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Amtshilfe der Gemeinden in der Flurbereinigung
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
Durchführung der Amtshilfe
Arten der Amtshilfe
Ermittlung der Beteiligten
Öffentliche Bekanntmachungen
Zustellungen
Vollstreckung von Geldforderungen der Teilnehmergemeinschaft
Weitere Fälle gemeindlicher Amtshilfe
Kosten
Schlussbestimmung
Inhalt
Text gilt ab: 18.04.1983
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Kosten
23 – Für die Amtshilfe der Gemeinde ist nach § 135 Abs. 2 FlurbG keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Auslagen sind auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall fünfzig Deutsche Mark übersteigen.