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Text gilt ab: 01.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 01.09.2026
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73-I

Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration
vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512-31-19

(AllMBl. S. 547)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. September 2023 (BayMBl. Nr. 481) geändert worden ist

An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die Zweckverbände
die Regierungen
die Landratsämter
1 § 31 KommHV-Kameralistik und § 30 KommHV-Doppik regeln die Vergabe von Aufträgen und den Abschluss von Verträgen, soweit nicht Bundesrecht vorgeht. 2Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration gibt dazu im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die nachfolgenden Grundsätze, Empfehlungen und Hinweise bekannt.