Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5.   Art und Umfang der Förderung

1Die Förderung erfolgt im Weg der Anteilfinanzierung als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. 2Es handelt sich um eine Förderung nach Art. 28 AGVO („Innovationsbeihilfen für KMU“). 3Der Fördersatz beim Innovationsgutschein standard beträgt grundsätzlich 40 %. 4Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4 000 Euro und können maximal 30 000 Euro betragen. 5Bei Vorliegen der nachstehenden Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um zehn Prozentpunkte bis zu maximal 60 %:
 (Haupt-)Sitz des Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf“ (gemäß der jeweils aktuellen Gebietskulisse; vgl. Anlage),
Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung,
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.
6Der Fördersatz beim Innovationsgutschein spezial beträgt 50 %. 7Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 30 000 Euro und können maximal 80 000 Euro betragen. 8Die Regelung in Nr. 7 Satz 1 und 2 bleibt unberührt.