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Text gilt ab: 31.10.1980
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6320-F

Energieeinsparung im öffentlichen Bereich, insbesondere bei den Dienststellen des Freistaates Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 24. Oktober 1980, Az. 11 - H 1200 - 36/17 - 69 655

(FMBl. S. 433)

(StAnz. Nr. 44)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Energieeinsparung im öffentlichen Bereich, insbesondere bei den Dienststellen des Freistaates Bayern vom 24. Oktober 1980 (FMBl. S. 433, StAnz. Nr. 44)

Im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und für Wirtschaft und Verkehr sowie im Benehmen mit den übrigen Staatsministerien und nach Anhörung des Obersten Rechnungshofs wird zur Energieeinsparung im öffentlichen Bereich, insbesondere bei den Dienststellen (Behörden, Anstalten, Betrieben und sonstigen Einrichtungen) des Freistaates Bayern Folgendes bestimmt:
Die Energieverknappung und die Energieverteuerung, insbesondere die Ölpreisentwicklung stellen länger andauernde fundamentale Probleme dar. Zu ihrer Lösung ist vor allem auch eine sparsame und rationelle Energieverwendung notwendig. Die Dienststellen des Freistaates Bayern haben deshalb bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans Folgendes zu berücksichtigen: