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Text gilt ab: 01.01.2021
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61.03.04.17-F

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern, den Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen und ihren gewählten Stellvertretern gewährt werden

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 28. Dezember 2012, Az. 34 - S 2337 - 007 - 46 792/12

(FMBl. 2013)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern, den Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen und ihren gewählten Stellvertretern gewährt werden vom 28. Dezember 2012 (FMBl.2013), die durch Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 542) geändert worden ist

Zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern gewährt werden, wird Folgendes bekannt gegeben (vgl. R 3.12 Abs. 3 Satz 10 LStR):