Inhalt

EStGBeschR § 10g
Text gilt ab: 01.02.2017

8. Gebührenpflicht

1Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. 2Die Gebühren werden nach Maßgabe des Kostengesetzes und des Kostenverzeichnisses erhoben.
3Die für die Erteilung der Bescheinigung angefallenen Gebühren gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen.