Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1993
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Kosten in Einlieferungssachen

JMBl. 1993 S. 114


364-J
Vereinbarung des Bundes und der Länder über die
Kosten in Einlieferungssachen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 26. Juli 1993 Az.: 9351 - II - 1750/91
Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder haben am 22. Juni 1993 nachstehende Vereinbarung über die Kosten in Einlieferungssachen getroffen. Sie ist vom 1. August 1993 an von den bayerischen Justizbehörden in allen einschlägigen Fällen anzuwenden.
Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Kosten in Einlieferungssachen
vom 22. Juni 1993
Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vereinbaren: