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Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 11.07.2001
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360-J

Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 11. Juli 2001, Az. 5600 - VI - 890/98
(JMBl. S. 125)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten vom 11. Juli 2001 (JMBl. S. 125), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 28, Nr. 42) geändert worden ist
I.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder haben die nachstehende Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten getroffen. Die Vereinbarung ist nach ihrem Abschnitt VIII Absatz 1 am 1. Juli 2001 in Kraft getreten.
II.
Die Bekanntmachungen
über die Bewilligung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und von Vorschusszahlungen an Zeugen und Sachverständige in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen vom 1. März 1961 (JMBl S. 29), geändert durch JMBek vom 20. April 1978 (JMBl S. 69),
über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen und den ordentlichen Gerichten vom 15. Dezember 1966 (JMBl S. 209) und
zur Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten vom 26. Juli 1994 (JMBl S. 235)
werden mit Wirkung vom 1. Juli 2001 aufgehoben.