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Verwendung deutscher Urkunden im Ausland; Beglaubigung von Urkunden als Voraussetzung für ihre Legalisation, Erteilung der Apostille und ihrer Bestätigungen sowie sonstige Befreiung von der Legalisation
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1. Allgemeines
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2. Beglaubigung öffentlicher Urkunden als Voraussetzung für die Legalisation
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3. Erteilung der Apostille und der Bestätigung gemäß Art. 7 Abs. 2 des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961
4. Kosten
5. Schlussbestimmung
[Schlussformel]
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Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2011
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Anlage 1: Staaten, deren Urkunden von der Legalisation befreit sind sowie Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt
Anlage 2: Muster für die Unterschriftsprobe