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Text gilt ab: 01.04.1985
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Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

JMBl. 1985 S. 41

MABl. 1985 S. 38


3122.2.7-J
Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz und des Innern
vom 5. Februar 1985 Az.: 3151 - V - 110/84 und I C 5 - 2316 - 9/4
Für die Vorführung von Gefangenen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Stellen der Justiz wird folgendes bestimmt:
1.
In München, Nürnberg und Augsburg wird die Vorführung von Gefangenen vor Gerichten, Staatsanwaltschaften und sonstigen Stellen der Justiz - von den Ausnahmen nach Nr. 1.2 abgesehen - von den Aufsichtskräften des Justizvollzugsdienstes wahrgenommen. Entsprechendes gilt für die Rückführung der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalten.