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Text gilt ab: 01.01.2017

10.   Beschaffung der Dienstkleidung

1Die Erstausstattung wird regelmäßig mittels eines Online-Shops über die Bayerische Justizvollzugsakademie und unter Mitwirkung der Beschäftigungsbehörde sowie der Dienstkleidungsträger bei dem beauftragten Versorgungsunternehmen beschafft.
2Der Nachkauf ist von den Dienstkleidungsträgern eigenverantwortlich anhand des vom Versorgungsunternehmen vorgegebenen Bestellverfahrens durchzuführen.