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Text gilt ab: 01.01.2017

7.   Ärmel-, Dienstrang- und Verbandsabzeichen

7.1  

Ärmelabzeichen werden getragen auf der Mehrzweckjacke, der Einsatzjacke, der Regenjacke, der Repräsentationsjacke, der Strickjacke, dem Poloshirt (nur beim Einsatzanzug), dem Pullover, dem Hemd, der Bluse und der Lederjacke.

7.2  

Das Ärmelabzeichen entspricht nach Größe, Form und Gestaltung dem Ärmelabzeichen der Polizei und zeigt neben dem Schriftzug „Justiz“ das kleine Bayerische Staatswappen flankiert von zwei goldenen Löwen.

7.3  

1Die Mützen tragen ein dreieckiges Mützenabzeichen in mattgold mit dem kleinen Bayerischen Staatswappen, das von zwei Wappenlöwen gehalten wird. 2Die Schirmmütze ist mit einem Mützenband in Blau, Gold eingefasst und mit zwei Schiebern versehen.

7.4  

Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes der Besoldungsgruppe A 9 sowie vergleichbare Beschäftigte tragen als Dienstrangabzeichen ein Mützenband in Silber, Gold eingefasst mit zwei Schiebern; entsprechende Beamte ab der Besoldungsgruppe A 10 tragen ein Mützenband in Gold eingefasst mit zwei Schiebern.

7.5  

Ein sog. Verbandsabzeichen mit der Aufschrift „Justizvollzug“ bzw. „Justiz“ kann jeweils an der rechten Brusttasche des Diensthemdes, der Dienstbluse, der Repräsentationsjacke, der Lederjacke, der Mehrzweckjacke und der Einsatzjacke getragen werden.