Inhalt

Text gilt ab: 07.06.1991

1. Schulbeauftragte für die Kooperation Schule und Sportverein

Zu den Aufgaben des Schulbeauftragten für die Kooperation Schule und Sportverein gehören u. a.:
Schaffung und Betreuung von Kontakten mit den örtlichen Sportvereinen bzw. Vereinsbeauftragten für die Zusammenarbeit Schule und Sportverein
Koordinierung und Betreuung von Maßnahmen zur Gründung von Sportarbeitsgemeinschaften „Schule und Sportverein “ und deren begleitende Unterstützung
Zusammenarbeit mit allen an einer Kooperation zwischen Schule und Sportverein interessierten Stellen, insbesondere mit den Koordinatoren, in organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
Die Höhe der Aufwandspauschale, die den „Schulbeauftragten für die Kooperation Schule und Sportverein “ gewährt werden kann, wird für das Schuljahr rückwirkend festgelegt.
Die Anträge auf Gewährung einer Aufwandspauschale müssen für das abgelaufene Schuljahr spätestens bis 1. September gestellt werden.
Anträge auf Gewährung einer Aufwandspauschale und die weiteren in dieser Bekanntmachung aufgeführten Anträge bzw. Formblätter sind bei der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, Widenmayerstraße 46a, 80538 München, erhältlich.