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Text gilt ab: 01.11.2021

4.  

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Januar 2017 tritt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei über die Wahlen zum Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und zum Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vom 2. August 2010 (AllMBl. S. 202, StAnz. Nr. 34) außer Kraft.