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Aussond-Bek-VS
Text gilt ab: 01.01.2002
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Anlage

Aussonderungsverzeichnis 1
(Bezeichnung der
anbietenden Stelle)
Archivsignatur2
lfd. Nr.3
Aktenzeichen4
Inhalt, Betreff der Unterlagen5
Anzahl d. Einheiten6
Laufzeit von bis7
Vorschlag anbietende Stelle8
Entscheidung d. Archivs9
Anmerkungen:
1 Das Verzeichnis ist zweifach auf haltbarem Papier nur einseitig beschriftet auszufüllen.
2 Wird vom Archiv nach der Übernahme ausgefüllt.
3 Jedes Aussonderungsverzeichnis ist mit Nr. l beginnend durchzunummerieren.
Die Unterlagen sind in der Reihenfolge der Aktenzeichen aufzulisten; anzugeben ist auch A- bzw. B-Akt, Mitwirkungsakt usw.
5 Aufzuführen ist jeder einzelne Vorgang (kleinste, nicht mehr teilbare Einheit), nicht nur die Betreffsbezeichnung des Aktenplans. Unter einem Aktenzeichen können deshalb mehrere Betreffe anfallen.
6 Nur auszufüllen, wenn ein Vorgang mehrere Bände bzw. Ordner umfasst. Wenn die Bände durchnummeriert sind, ist die niedrigste und höchste Nummer anzugeben.
7 Anzugeben sind das Anfangs- und Endjahr des Vorgangs.
8 Die anbietende Stelle vermerkt, welche Unterlagen aus ihrer Sicht archivwürdig sind (vgl. Art. 2 Abs. 2 BayArchivG), A = Archiv, V = Vernichten.
9 Die vom Archiv mit A bezeichneten Unterlagen sind zu übergeben.