Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

12.   Rücksendung und Weiterleitung von Bestellungen

12.1  

Kann eine Bibliothek eine ihr zugeleitete Bestellung nicht ausführen, so gibt sie diese mit entsprechendem Vermerk auf dem festgesetzten Leitweg weiter bzw. schickt sie bei Beendigung des Leitwegs an den Besteller zurück.

12.2  

An den Besteller zurückgesandt werden Bestellungen,

12.2.1  

auf denen die kostenpflichtige Lieferung eines Ersatzmediums angeboten wird, aber wegen fehlender oder unzureichender Kostenübernahme-Erklärung nicht erledigt werden kann,

12.2.2  

bei denen die angegebene Erledigungsfrist überschritten ist.

12.3  

Bestellungen, die in den Sammelbereich von überregionalen Schwerpunktbibliotheken fallen und dort nicht positiv zu erledigen sind, werden von diesen ggf. an die einschlägigen Fachzentralkataloge weitergeleitet. Soweit Schwerpunktbibliotheken Bestellungen erhalten, die nicht in ihren Sammelbereich fallen, geben sie diese unmittelbar an die zuständige Schwerpunktbibliothek weiter.

12.4  

Vormerkungen können in Absprache zwischen Lieferbibliothek und Besteller vorgenommen werden.

12.5  

Bestellungen aus dem Internationalen Leihverkehr auf in Deutschland erschienene Medien werden bei der zuerst angegangenen Bibliothek oder Leihverkehrszentrale bearbeitet und ggf. weitergeleitet.

12.6  

Bestellungen aus dem Internationalen Leihverkehr auf nicht in Deutschland erschienene Medien, die keine bibliographische Fundstelle aufweisen und auch nicht ermittelt werden konnten, können an die bestellende Bibliothek zurückgesandt werden. Eine Weiterleitung darf nur erfolgen, wenn zumindest ein bibliographischer Nachweis vorliegt.

12.7  

Bei automatisierten Bestellverfahren sind die Nrn. 12.1 bis 12.6 sinngemäß anzuwenden.