Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

7.   Bestellungen aufgrund von Bestandsnachweisen

7.1  

Direkt bei Bibliotheken werden Medien bestellt, wenn sie nachgewiesen sind in:

7.1.1  

zugänglichen Datenbanken und sonstigen Nachweisinstrumenten der eigenen Leihverkehrsregion,

7.1.2  

zugänglichen Verbund- und überregionalen Datenbanken,

7.1.3  

Nachweisinstrumenten überregionaler Schwerpunktbibliotheken,

7.1.4  

Nachweisinstrumenten einzelner Bibliotheken anderer Leihverkehrsregionen.

7.2  

Bei mehreren Besitznachweisen gilt in der Regel folgende Reihenfolge:

7.2.1  

Bibliotheken der eigenen Leihverkehrsregion,

7.2.2  

überregionale Schwerpunktbibliothek,

7.2.3  

Bibliotheken anderer Regionen.
Standortnachweise mit Verfügbarkeitsstatus sollen dabei vorrangig berücksichtigt werden.

7.3  

Besitznachweise Der Deutschen Bibliothek werden letztrangig berücksichtigt.

7.4  

Monographien, die ausschließlich in Hochschulinstituten nachgewiesen sind, dürfen in diesem Fall über die zugehörige Hochschulbibliothek bestellt werden.