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LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

5.   Regionalprinzip

5.1  

Bibliotheken und Leihverkehrszentralen sollen für die Erledigung der Bestellungen die Möglichkeiten der eigenen Leihverkehrsregion ausschöpfen (Regionalprinzip).

5.2  

Bei Nachweisen in der eigenen Region sollen Bestellungen nur dann in andere Regionen weitergeleitet werden, wenn in der eigenen Region eine angemessene Erledigung nicht möglich ist.
Dies gilt insbesondere für solche Medien,

5.2.1  

die nicht ausleihbar sind und bei denen dem Benutzer eine Einsichtnahme vor Ort nicht möglich oder nicht zuzumuten ist,

5.2.2  

die nur einmal in der Region vorhanden (Alleinbesitz), aber nicht verfügbar sind.

5.3  

Von der Weiterleitung über den Bereich der Leihverkehrsregion hinaus können ausgenommen werden Bestellungen

5.3.1  

von Medien, die bei mindestens drei Bibliotheken der eigenen Region vorhanden sind,

5.3.2  

von aktuellen Neuerscheinungen, sofern nicht bereits Standortnachweise aus anderen Regionen vorliegen,

5.3.3  

von Medien, die elementare oder rein praktische Kenntnisse vermitteln.

5.4  

Räumlich nahe beieinander liegende Bibliotheken, die unterschiedlichen Leihverkehrsregionen angehören, können im gegenseitigen Einvernehmen von den Ziffern 1.-3. abweichende Regelungen vereinbaren.