Inhalt

LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

17.   Leihfristen

Die Leihfrist beträgt ohne die Zeit für Hin- und Rücksendung einen Monat. In besonderen Fällen kann die gebende Bibliothek auch kürzere Fristen festsetzen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist rechtzeitig vorher bei der gebenden Bibliothek zu beantragen, sofern diese nicht bereits entsprechende Regelungen festgelegt hat.