Inhalt

Text gilt ab: 04.11.2005

1.  Umfang und Inhalt von Weiterbildungsmaßnahmen

1.1 

Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich in der Regel in zwei Teile. Teil I besteht aus einem Vorbereitungs- bzw. Sichtungslehrgang, Teil II aus einem Weiterbildungslehrgang. Sichtungs- und Weiterbildungslehrgänge beinhalten je eine Eignungsfeststellung.

1.2 

Die Lehrgangsumfänge richten sich nach den Stundentafeln (s. Ziff. 6). Eine Lehrgangseinheit (LE) entspricht 45 Minuten.

1.3 

Grundlage jeder Weiterbildungsmaßnahme ist ein vom Staatsministerium genehmigtes Lehrgangsprogramm, das von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport dem Staatsministerium rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zur Genehmigung zugeleitet wird.

1.4 

Ausgangspunkt aller Weiterbildungsmaßnahmen sind die Fachlehrpläne Sport der Schulen Bayerns in der jeweils gültigen Fassung und die dort verankerten Sportarten bzw. Sportbereiche. Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen in enger Verzahnung Theorie und Praxis. Neben Technik und Taktik sowie Didaktik und Methodik der jeweiligen Sportart bzw. des jeweiligen Sportbereichs sind in besonderer Weise zu berücksichtigen:
die Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. Sportbereiche sowie die einschlägigen amtlichen Bestimmungen
und ggf. die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes sowie der Material- und Regelkunde.

1.5 

Nach dem Sichtungs- bzw. Vorbereitungslehrgang sind im Eigenstudium als Vorbereitung auf den Weiterbildungslehrgang theoretische Kenntnisse zu erwerben.