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Text gilt ab: 01.08.2016

4. Betreuung der Fachpraxis Ernährung und Versorgung

1Die Schule organisiert die Kooperation zwischen Schule und Praxisstätten. Lehrkräfte der Schule werden mit der Betreuung der Fachpraxis Ernährung und Versorgung beauftragt. 2In der Regel besuchen sie zweimal pro Schuljahr die Praxisstätten.